Es gibt großartige Neuigkeiten für alle, die sich für die Fachkräftemigration nach Deutschland interessieren! Ab November 2023 treten in Deutschland Optimierungen zur Fachkräftemigration in Kraft, und die Änderungen sind mehr als vielversprechend.
Abgesenkte Gehaltsgrenzen
Die Mindestgehälter für die Blaue Karte EU wurden deutlich gesenkt. Für Engpassberufe und Berufseinsteiger:innen liegt das Mindestgehalt jetzt bei 39.682,80 Euro. Für alle anderen Berufe beträgt das Mindestgehalt rund 43.800 Euro. Das öffnet Türen für viele!
Erweiterter Personenkreis
- Berufseinsteiger:innen: Frischgebackene Akademiker? Kein Problem! Diese Fachkräfte können Blaue Karte EU erhalten, wenn das Mindestgehalt erreicht wird.
- IT-Spezialist:innen: Es besteht kein Hochschulabschluss, aber mindestens 2 Jahre Berufserfahrung? Auch für diese Kandidat:innen gibt es jetzt die Blaue Karte EU.
- Nicht-reglementierte Berufe: Eine zweijährige Ausbildung und zwei Jahre Berufserfahrung sind ausreichend um eine Aufenthaltsgenehmigung zu erhalten.
Mehr Engpassberufe
Die Liste der Engpassberufe wurde erweitert. Jetzt können auch Führungskräfte in verschiedenen Sektoren, Tierärzte, Zahnärzte, Apotheker und viele mehr die Blaue Karte EU erhalten. Mehr Infos gibt es hier.
Mobilität in der EU
Wer bereits eine Blaue Karte EU aus einem anderen EU-Land hat, kann jetzt leichter nach Deutschland kommen. Für Kurzaufenthalte bis zu 90 Tagen ist weder ein Visum noch eine Arbeitserlaubnis erforderlich.
Erleichterter Familiennachzug
Familienzusammenführung wird jetzt einfacher für alle, die bereits in einem anderen EU-Land mit ihrer Familie gelebt haben. Eltern und Schwiegereltern können nach Deutschland geholt werden und der Nachweis des ausreichenden Wohnraums muss nicht mehr vorgelegt werden.
Weitere Änderungen
- Anspruch auf Erteilung der Niederlassungserlaubnis bereits nach 3 Jahren
- Wenn keine Fachausbildung im Engpassberuf vorhanden ist, kann trotzdem eine Genehmigung erteilt werden, wenn ausreichend Berufserfahrung und Sprachkenntnisse vorliegen.
Regelungen zur Beschäftigung und Anerkennung ab März 2024
- Aufenthalt zur Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation: Die Aufenthaltserlaubnis für Qualifizierungsmaßnahmen wird von 18 auf 24 Monate erhöht, mit der Möglichkeit einer weiteren Verlängerung um 12 Monate.
- Nebenbeschäftigung während der Qualifizierung: Die erlaubte Arbeitszeit wird von 10 auf 20 Stunden pro Woche erhöht.
- Anerkennungspartnerschaft: Ein neuer Weg für die Anerkennung von Qualifikationen direkt nach der Einreise, ohne vorherige Verfahren.
- Qualifikationsanalyse: Ein Aufenthaltstitel von bis zu sechs Monaten für die Durchführung einer Qualifikationsanalyse in Deutschland.
- Chancenkarte zur Jobsuche: Ein neues Instrument für Fachkräfte, die eine Arbeitsstelle in Deutschland suchen.
Diese Änderungen werden für viele Branchen, insbesondere in der Hotellerie, IT und im Gesundheitswesen, ein Game-Changer sein. Deutschland wird damit für Fachkräfte aus dem Ausland noch attraktiver!
Wenn du Fachkräftebedarf hast, melde dich gerne bei mir und dem Team von You Work Life! | Recruiting international hospitality, tech and health talent for Austria & Germany 🚀
Bis zum nächsten Update, euer Georg Klausner.
Quelle: Make it In Germany