Hotel- und Gastronomiebranche: Neuer Kollektivvertrag für 2024

04.07.24 03:36 PM Von Talent

Die Hotel- und Gastronomiebranche in Österreich steht vor bedeutenden Veränderungen. Mit dem Abschluss des neuen Kollektivvertrags für 2024, der am 1. November 2024 in Kraft tritt, werden zahlreiche Verbesserungen für die Arbeitsbedingungen und spezifische Bedürfnisse der Branche eingeführt. Im Folgenden fassen wir die wichtigsten Punkte des neuen Vertrags zusammen.


Flexible Arbeitszeiten

Eine der wichtigsten Neuerungen im neuen Kollektivvertrag ist die Einführung flexibler Arbeitszeiten für Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigte. Teilzeitbeschäftigte können nun eine Berechnungsperiode von bis zu 26 Wochen haben, ähnlich wie ihre Vollzeitkollegen. Für befristete Arbeitsverträge kann diese Periode auf bis zu 9 Monate verlängert werden. Diese Flexibilität ermöglicht es den Arbeitgebern, erhöhte Arbeitsbelastungen effektiver zu bewältigen, ohne Überstundenprämien zu verursachen. Jede Überstunde, die innerhalb des Durchrechnungszeitraums nicht ausgeglichen werden kann, wird mit einem Aufschlag von 50 % vergütet.


Verlängerung befristeter Arbeitsverträge

Der neue Vertrag erlaubt die Verlängerung befristeter Arbeitsverträge um bis zu vier Wochen. Dies gewährleistet die Kontinuität des Betriebs, ohne den Durchrechnungszeitraum zu unterbrechen. Diese Regelung ist besonders vorteilhaft für saisonale Betriebe, bei denen das Ende einer Saison oft unvorhersehbar ist.


Beobachtungszeitraum für maximale Arbeitszeit

Der Beobachtungszeitraum für die durchschnittliche maximale Arbeitszeit wurde von 17 auf 26 Wochen verlängert. Diese Änderung soll Unternehmen mit längeren Saisons helfen, Zeiten mit verlängerten Arbeitsstunden besser zu bewältigen.


Flexibilität für junge Arbeitnehmer

Um die Ausbildung zukünftiger Fachkräfte zu unterstützen, können Unternehmen nun 14-tägige Berechnungszeiträume mit jungen Arbeitnehmern durch individuelle Verträge vereinbaren. Zudem kann Sonntagsarbeit flexibler organisiert werden. Es muss sichergestellt werden, dass durchschnittlich die Hälfte der Sonntage frei bleiben, wie gesetzlich vorgeschrieben. Lehrlinge haben Anspruch auf die ersten acht Sonntage ihrer Ausbildung frei von Arbeit.


Lehrlingsabschlussprämie

Lehrlinge, die ihre Abschlussprüfung im ersten Anlauf mit ausgezeichnetem oder gutem Ergebnis bestehen, erhalten eine Prämie von 250 € bzw. 200 €.


Regelung der Lohngruppe 4

Ab dem 1. Mai 2025 werden fertig ausgebildete Lehrlinge sofort in eine höhere Lohngruppe eingestuft. Zudem werden Hilfskräfte ohne abgeschlossene Lehrabschlussprüfung nach 10 Jahren Branchenerfahrung oder entsprechender Ausbildung ohne Qualifikation in diese Gruppe aufgenommen.


Nachtarbeitszulage

Mitarbeiter, die nach Mitternacht arbeiten, erhalten eine Nachtarbeitszulage, die in drei Abschnitte mit einem Aufschlag von 9 € pro Abschnitt unterteilt ist. Ausnahmen gelten für Frühschichten mit reduzierten oder keinen Zuschlägen.


Freie Sonntage

Mitarbeiter haben Anspruch auf jährlich 12 garantierte freie Sonntage, die mit einem freien Montag oder dem vorhergehenden Samstag kombiniert werden müssen. Ausnahmen gelten für Betriebe mit festen Schließtagen oder solche, die ausschließlich an Wochenenden geöffnet sind.


Urlaubs- und Weihnachtsgeld

Die meisten Mitarbeiter werden eine Erhöhung ihres Urlaubs- und Weihnachtsgeldes erhalten, wobei Überzahlungen in allen Bundesländern berücksichtigt werden. Die Wartezeit für diese Zahlungen wurde von zwei Monaten auf einen Monat verkürzt.


Probemonat

Der erste Monat der Beschäftigung wird nun allgemein als Probemonat anerkannt, in dem jede Partei das Arbeitsverhältnis ohne Angabe von Gründen kündigen kann.


Lohnvereinbarungen für 2024 und 2025

Der Vertrag sieht eine Lohnerhöhung von durchschnittlich 8 % im Jahr 2024 vor, aufgeteilt in zwei Schritte: +6 % ab dem 1. Mai 2024 und weitere +2 % ab dem 1. November 2024. Für 2025 werden die Löhne um die jährliche Inflationsrate von 2024 plus 1 % erhöht. Der Mindestbruttolohn wird ab dem 1. Mai 2025 bei 2.000 € liegen. Auch die Lehrlingslöhne werden erhöht, mit festgelegten Beträgen für jedes Ausbildungsjahr.


Lehrlingseinkommen ab Mai 2024

Ab dem 1. Mai 2024:

  • 1.000 € im 1. Lehrjahr
  • 1.120 € im 2. Lehrjahr
  • 1.320 € im 3. Lehrjahr
  • 1.420 € im 4. Lehrjahr

Ab dem 1. Mai 2025:

  • 1.050 € im 1. Lehrjahr
  • 1.180 € im 2. Lehrjahr
  • 1.400 € im 3. Lehrjahr
  • 1.500 € im 4. Lehrjahr

Diese Änderungen spiegeln das Engagement wider, die Arbeitsbedingungen und Leistungen für Beschäftigte in der Hotel- und Gastronomiebranche zu verbessern. Damit wird eine faire Vergütung und die notwendige Flexibilität gewährleistet, um den besonderen Anforderungen der Branche gerecht zu werden.

Für detailliertere Informationen können Sie den offiziellen Vertrag und die aktualisierte Gehaltsliste für den Sektor herunterladen.